17 Okt

Achtung: Verkehrskontrolle! Wie Strafen vermieden werden können

Fahrzeugzustand ok? Warnweste, Verbandzeug und Pannendreieck im Fahrzeug? Wir geben Tipps, wie Sie jede Polizeikontrolle meistern.

Halt Polizei

Verkehrskontrolle durch die Polizei – was erwartet mich?

Fast jeder Fahrzeuglenker kennt die Situation: Ein Polizeibeamter fordert mittels Kelle zum Anhalten auf und bittet um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Bei vielen Verkehrsteilnehmern – vor allem bei Führerscheinneulingen – liegen in einer solchen Situation zunächst die Nerven blank.

Doch eigentlich gibt es keinen Grund zur Sorge, denn bei der Verkehrskontrolle geht es der Exekutive vorrangig darum, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu kontrollieren und die Fahrtüchtigkeit des Lenkers zu erheben. Abgestraft wird nur dann, wenn Mängel oder Beeinträchtigungen vorliegen.

Fahrzeugzustand vor jeder Fahrt überprüfen

Um Strafen zu vermeiden, sollte sich der Fahrer vor jeder Fahrt vom verkehrs- und betriebssicheren Zustand seines Fahrzeuges überzeugen.

Neben dem Check der Bremsleuchten, der Scheinwerfer sowie alle weiteren lichttechnischen Einrichtungen, muss die Reifenprofiltiefe den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und das Pickerl darf nicht abgelaufen ist. Ist die § 57a-Begutachtung nicht rechtzeitig erneuert worden, wird dies im Rahmen der Verkehrskontrolle abgestraft.

Für diese Ausrüstungsgegenstände gilt eine Mitführpflicht

Laut  §102 KFG ist jeder Autolenker dazu verpflichtet, auf allen Fahrten ein Warndreieck, eine Warnkleidung gemäß ÖNORM (z.B. Warnweste) sowie ein Verbandzeug mitzuführen.

Zwar ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, welche Artikel genau eine Autoapotheke zu beinhalten hat, jedoch wird empfohlen, ein Verbandzeug entsprechend ÖNORM oder gemäß DIN mitzuführen, um einerseits bei einer Verkehrskontrolle auf Nummer sicher zu gehen und andererseits im Falle eines Unfalls auch wirklich gut versorgt zu sein. Wesentlich ist, dass das Verbandpaket für die Wundversorgung geeignet und gegen Verschmutzungen geschützt sowie staubdicht in einem widerstandsfähigen Behälter verpackt ist.

Verbandzeug: Regelmäßige Kontrolle der Produkte erforderlich

Nicht nur das Fehlen eines Verbandzeugs, sondern auch das Mitführen einer mangelhaften oder veralteten Autoapotheke, kann dem Fahrzeuglenker bei einer Verkehrskontrolle teuer zu stehen kommen.

Deshalb sollten die enthaltenen Produkte spätestens alle fünf bis zehn Jahre auf ihr Ablaufdatum überprüft und gegebenenfalls getauscht werden, um Hygiene und Sterilität der Produkte zu gewährleisten. Insbesondere jene Artikel, die für den direkten Wundkontakt bestimmt sind – wie Pflaster, Verbände, Auflagen oder Mullbinden – sollten regelmäßig durch neue ersetzt werden.

Außerdem kann es bei bestimmten Artikel der Fall sein, dass diese sogar noch vor Ablauf der Mindesthaltbarkeit zu tauschen sind. Dies trifft dann zu, wenn z.B. die Haftbarkeit von Pflaster aufgrund der hohen Temperaturen im Sommer verloren geht oder das Material der Einweghandschuhe bereits spröde ist.

ÖRK-Tipp: Erste-Hilfe kann Leben retten!

Für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen notwendig ist es, mit den Grundbegriffen der Ersten Hilfe vertraut zu sein. So trägt zum Beispiel ein freiwilliger Auffrischungskurs dazu bei, dass die zahlreichen Produkte aus der Autoapotheke im Notfall auch sachgemäß eingesetzt werden.

Für den Fall, dass Sie selbst an einem Autounfall beteiligt sind oder als Ersthelfer zu einem Autounfall kommen, sind folgende grundlegende Maßnahmen zu beachten:

  1. Schalten Sie die Alarmblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck.
  2. Veranlassen Sie den Notruf (144). Beantworten Sie alle Fragen und bleiben Sie solange in der Leitung, bis die Leitstelle ein Auflegen freigibt.
  3. Retten Sie – wenn die Situation es zulässt – nicht ansprechbare Personen z.B. mittels Rautekgriff.
  4. Leisten Sie Erste Hilfe. Dazu zählen Tätigkeiten wie die Blutstillung, die Durchführung der Herzdruckmassage oder der stabilen Seitenlage und die Beruhigung des Verletzten.
  5. Bleiben Sie beim Verletzen bis der Rettungsdienst eintrifft.

Den nächsten Erste-Hilfe-Kurs in Ihrer Nähe finden Sie unter www.erstehilfe.at.

Alkohol und Suchtgift am Steuer sind tabu

Auch bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle kann die Exekutive bei Verdacht auf eine Alkoholisierung oder Suchtgifteinfluss zur Überprüfung einer Beeinträchtigung auffordern. Wird dieser Verdacht durch die Testung bestätigt, drohen hohe Strafen.

Was passiert, wenn bei einer Verkehrskontrolle eine Alkoholisierung festgestellt wird?

Bei einem Alkoholdelikt hängt das zu erwartende Strafausmaß von der Höhe des Promillewertes ab. Wird man z.B. mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt, wird der Führerschein für einen Monat entzogen. Weiters ist eine Geldstrafe zu bezahlen und es muss zusätzlich an einem Verkehrscoaching teilgenommen werden.

Achtung: Wird die Testung auf eine mögliche Alkoholisierung verweigert, werden automatisch 1,6 Promille angerechnet. In diesem Fall droht eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.600 bis € 5.900, der Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie die Absolvierung weiterer Maßnahmen (verkehrspsychologische Untersuchung, Nachschulung – nähere Infos dazu finden Sie auf der Website www.fuehrerscheinweg.at).

Was passiert, wenn bei einer Verkehrskontrolle eine Beeinträchtigung durch Suchtgift festgestellt wird?

Für die Feststellung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift gelten in Österreich keine Grenzwerte. In diesem Fall ist die Untersuchung durch einen Arzt ausschlaggebend. Doch auch bei einem Suchtgiftdelikt könnte je nach Ausmaß unter anderem die Teilnahme an einem Verkehrscoaching notwendig sein, um den Führerschein auf Dauer zurückzuerhalten. Nähere Details dazu finden Sie im Newsbeitrag „Verkehrscoaching bei Drogen am Steuer“.

Zusammengefasst gilt: Unnötige Strafen bei einer routinemäßigen Kontrolle lassen sich vermeiden, wenn den Anweisungen der Polizei Folge geleistet wird, alle gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände mitgeführt werden, sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet und eine uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit des Lenkers gegeben ist. Wird all dies beachtet, kann jede Polizeikontrolle problemlos gemeistert werden.

Lesetipp: Hier haben wir für Sie eine Checkliste zusammengefasst, was Sie in Ihrer Autoapotheke mitführen müssen.