30 Jan

Verkehrscoaching nicht gemacht – was passiert jetzt?

Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme am Verkehrscoaching oder negativem Abschluss.

Frau blickt aus dem Auto
© Fotolia/Nobilior

Verkehrscoaching nicht gemacht: Das sind die Konsequenzen!

Wird aufgrund eines Alkoholdelikts im Straßenverkehr ein Verkehrscoaching verordnet, wird gleichzeitig auch der Führerschein entzogen. Um den Führerschein wieder zurück zu bekommen, muss das Verkehrscoaching innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. Tut man dies nicht bleibt der Führerschein weiterhin entzogen und es muss unter Umständen sogar die praktische Fahrprüfung wiederholt werden.

Bis wann muss das Verkehrscoaching absolviert werden? Wo finde ich Angaben zur Frist?

Das Verkehrscoaching muss in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten absolviert werden. Wie lange man tatsächlich Zeit hat, um an dem Kurs teilzunehmen, wird individuell von der zuständigen Behörde bestimmt. Diese festgelegte Frist kann dem übermittelten Bescheid entnommen werden.

Was passiert, wenn ich die behördliche Frist nicht einhalte?

Für die Beantwortung dieser Frage, empfiehlt es sich, im Bescheid nachzulesen, wie lange der Führerschein entzogen ist:

Führerscheinentzugsdauer: 1 Monat

  • Bei einem einmonatigen Führerscheinentzug erhält man seinen Führerschein auch dann zurück, wenn das Verkehrscoaching bis zum Ablauf der Führerscheinentzugsdauer noch nicht absolviert wurde.
  • Das Verkehrscoaching ist jedoch spätestens bis zum Ablauf der oben genannten drei- bis viermonatigen Frist der Behörde zu absolvieren, da sonst der Führerschein erneut entzogen wird. Er bleibt dann auch so lange entzogen, bis die Behörde den entsprechenden Nachweis über die Teilnahme am Verkehrscoaching in Form einer Kursbesuchsbestätigung erhält.

Führerscheinentzugsdauer: 3 Monate oder länger

  • Bei einem dreimonatigen oder längeren Führerscheinentzug muss das Verkehrscoaching in jedem Fall bis zum Ablauf der Führerscheinentzugsdauer absolviert werden, um den Führerschein zurückzuerhalten.
  • Im Gegensatz zum einmonatigen Entzug bekommt man ihn nicht automatisch nach Ablauf der Führerscheinentzugsdauer zurück, sondern er bleibt solange entzogen, bis die Kursbesuchsbestätigung an die Behörde übermittelt wird.
  • Achtung: Ist man länger als 18 Monate nicht im Besitz einer Lenkberechtigung, muss zusätzlich zum Verkehrscoaching auch die praktische Führerscheinprüfung erneut absolviert werden. Erst dann erhält man seinen Führerschein wieder zurück

Prinzipiell empfiehlt es sich also, das Verkehrscoaching nach Erhalt des Bescheides so bald als möglich zu absolvieren, damit man seinen Führerschein sofort nach Ablauf der Führerscheinentzugsdauer zurückerhält.

Was ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verkehrscoaching notwendig?

Muss ein Verkehrscoaching absolviert werden, hat die Bezahlung der Kursgebühr in jedem Fall rechtzeitig vor Kursbeginn zu erfolgen – nur dann kann die notwendige Kursbesuchsbestätigung direkt nach der erfolgten Teilnahme an die Behörde übermittelt werden. Zusätzlich wird für die Ausstellung der Kursbesuchsbestätigung pünktliches Erscheinen, eine aktive Mitarbeit und die Anwesenheit während der gesamten Kursdauer vorausgesetzt. Ein die Kurssitzung störendes Verhalten wird darüber hinaus nicht toleriert.

Außerdem müssen zum Verkehrscoaching selbst ein amtlicher Lichtbildausweis und alle Bescheide – sofern diese bis dahin noch nicht vorgelegt wurden – mitgebracht werden.

Zwar gibt es beim Verkehrscoaching keine Prüfung, verstößt der Kursteilnehmer jedoch gegen die Verhaltenspflichten, wird keine Kursbesuchsbestätigung an die Behörde übermittelt. Das gilt dann als „Verkehrscoaching nicht gemacht“. 

Wie kann ich mich zum Verkehrscoaching anmelden?

Sollte auch Ihnen ein Verkehrscoaching angeordnet worden sein, bietet das Österreichische Rote Kreuz in Kooperation mit der KFV Sicherheit-Service GmbH österreichweit an über 90 Standorten Termine für die Absolvierung des Kurses an.

Die Kurse können direkt online gebucht werden oder Sie setzen sich telefonisch mit unserem Service Center unter der Rufnummer 0664 304 04 03 in Verbindung. Mit einer rechtzeitigen Teilnahme am Verkehrscoaching sind Sie auf dem besten Weg, Ihren Führerschein schnellstmöglich wieder zurückzuerhalten!