Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme am Verkehrscoaching oder negativem Abschluss.
Wird aufgrund eines Alkoholdelikts im Straßenverkehr ein Verkehrscoaching verordnet, wird gleichzeitig auch der Führerschein entzogen. Um den Führerschein wieder zurück zu bekommen, muss das Verkehrscoaching innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. Tut man dies nicht bleibt der Führerschein weiterhin entzogen und es muss unter Umständen sogar die praktische Fahrprüfung wiederholt werden.
Das Verkehrscoaching muss in der Regel innerhalb von drei bis vier Monaten absolviert werden. Wie lange man tatsächlich Zeit hat, um an dem Kurs teilzunehmen, wird individuell von der zuständigen Behörde bestimmt. Diese festgelegte Frist kann dem übermittelten Bescheid entnommen werden.
Für die Beantwortung dieser Frage, empfiehlt es sich, im Bescheid nachzulesen, wie lange der Führerschein entzogen ist:
Prinzipiell empfiehlt es sich also, das Verkehrscoaching nach Erhalt des Bescheides so bald als möglich zu absolvieren, damit man seinen Führerschein sofort nach Ablauf der Führerscheinentzugsdauer zurückerhält.
Muss ein Verkehrscoaching absolviert werden, hat die Bezahlung der Kursgebühr in jedem Fall rechtzeitig vor Kursbeginn zu erfolgen – nur dann kann die notwendige Kursbesuchsbestätigung direkt nach der erfolgten Teilnahme an die Behörde übermittelt werden. Zusätzlich wird für die Ausstellung der Kursbesuchsbestätigung pünktliches Erscheinen, eine aktive Mitarbeit und die Anwesenheit während der gesamten Kursdauer vorausgesetzt. Ein die Kurssitzung störendes Verhalten wird darüber hinaus nicht toleriert.
Außerdem müssen zum Verkehrscoaching selbst ein amtlicher Lichtbildausweis und alle Bescheide – sofern diese bis dahin noch nicht vorgelegt wurden – mitgebracht werden.
Zwar gibt es beim Verkehrscoaching keine Prüfung, verstößt der Kursteilnehmer jedoch gegen die Verhaltenspflichten, wird keine Kursbesuchsbestätigung an die Behörde übermittelt. Das gilt dann als „Verkehrscoaching nicht gemacht“.
Sollte auch Ihnen ein Verkehrscoaching angeordnet worden sein, bietet das Österreichische Rote Kreuz in Kooperation mit der KFV Sicherheit-Service GmbH österreichweit an über 90 Standorten Termine für die Absolvierung des Kurses an.
Die Kurse können direkt online gebucht werden oder Sie setzen sich telefonisch mit unserem Service Center unter der Rufnummer 0664 304 04 03 in Verbindung. Mit einer rechtzeitigen Teilnahme am Verkehrscoaching sind Sie auf dem besten Weg, Ihren Führerschein schnellstmöglich wieder zurückzuerhalten!