TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Stand: März 2020
 

Teilnahmebedingungen Gruppenkurs

Der/Die Teilnehmer/in absolviert nachfolgenden Kurstyp, wobei der Kursumfang und die entsprechenden Kursgebühren gesetzlich festgelegt sind (§§ 14, 15 FSG-DV idgF)

KurstypUmfangKursgebühr
Verkehrscoaching (VC) gem §§ 14, 15 FSG-DVGruppensitzung im Gesamtausmaß von 4 Kurseinheiten á 50 Minuten€ 132,00

Die Kursdurchführung und Teilnahme am Kurs erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Geltungsbereich: Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Verkehrscoachings, die vom Österreichischen Roten Kreuz (einschließlich seiner Landesverbände, Bezirksstellen und sonstigen juristischen Personen) als gem § 24 FSG iVm§ 15 Abs 2 FSG-DV und § 23 Abs 1 Z 1 bis 4 SanG zur Durchführung von Verkehrscoachings berechtigte Stelle in Kooperation mit der KFV Sicherheit-Service GmbH durchgeführt werden. Subsidiär gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Führerscheingesetz (BGBl. I Nr. 120/1997 idgF) und die FSG-DV des BMVIT (BGBl. II Nr 320/1997 idgF). Inhalt und Umfang sowie die Gebühren für das Verkehrscoaching sind gesetzlich bzw. per Verordnung festgelegt.

Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings (VC) erfolgt durch: Österreichisches Rotes Kreuz, als berechtigte Stelle, die KFV Sicherheit-Service GmbH, ist mit der logistischen Abwicklung beauftragter Kooperationspartner.

Erforderliche Unterlagen und Verhaltenspflichten: Zum Verkehrscoaching sind ein amtlicher Lichtbildausweis und die Bescheide (sofern diese bis dahin noch nicht vorgelegt wurden) mitzubringen. Die FSG-DV schreibt überdies folgende Verhaltenspflichten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin vor:

- Pünktliches Erscheinen zum Kurs
- Anwesenheit während der gesamten Kursdauer
- Ausreichende Mitarbeit während der gesamten Kursdauer
- Unterlassung jeglichen die Kurssitzungen erheblich beeinträchtigenden störenden Verhaltens
- Vollständige Bezahlung der Kursgebühr

Ausschluss: Der/Die Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass ein Ausschluss aus dem Verkehrscoaching erfolgt und keine Kursbesuchsbestätigung ausgestellt wird, wenn eine der oben genannten Verhaltenspflichten, aus welchem Grund auch immer, verletzt wird. Diesfalls ist dennoch die gesamte Kursgebühr zu entrichten.

Verschwiegenheitspflicht: Die den Kurs durchführenden Personen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Als Teilnehmer/in verpflichten Sie sich, über alle Tatsachen, welche Ihnen über andere Kursteilnehmer/innen im Verlauf des Kurses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies bedeutet, dass auch im privaten Gespräch gegenüber (Ehe-) Partnern, Eltern etc. jede Namensnennung anderer Gruppenmitglieder zu vermeiden ist.

Bezahlung der Kursgebühr: Die vollständige Bezahlung der Gebühr für das Verkehrscoaching ist gemäß § 15 Abs 5 FSG-DV Voraussetzung zur Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung. Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn auf das Konto der KFV Sicherheit-Service GmbH zu entrichten (Bezahlung mittels Kreditkarte bei Onlinebuchung oder Überweisung). Die Abrechnung des Verkehrscoachings durch die KFV Sicherheit-Service GmbH erfolgt im Namen und für Rechnung des Österreichischen Roten Kreuzes.

Kursbesuchsbestätigungen: Nach erfolgreicher Teilnahme unter Einhaltung der oben genannten Verhaltenspflichten und Bezahlung der Gebühr, erhält die zuständige Behörde eine Kursbesuchsbestätigung.

Als Teilnehmer/in nehme ich zur Kenntnis, dass
- ich die Bedingungen der Kursdurchführung und Kursteilnahme verstanden und vollinhaltlich akzeptiert habe.
- ich alle relevanten Bescheide der ermächtigten Einrichtung vorgelegt oder wahrheitsgemäß über deren Inhalt berichtet habe.
- ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit umfassenden Informationen zum Unternehmen bzw. Auftrag, Preis inklusive Gewährleistungs- und Rücktrittsmöglichkeiten samt Ausübung des Widerrufsrechts inkl. Widerrufsformular vor Abschluss des Auftrages/Vertrages erhalten habe. Beginnt die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) ist mir bewusst, dass dies auf mein ausdrückliches Verlangen geschieht und ich Kenntnis davon habe, dass ich mein Rücktrittsrecht bei vollständiger Erfüllung der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist verliere.
- meine persönlichen Daten durch das Österreichische Rote Kreuz und die KFV Sicherheit-Service GmbH zum Zweck der Abhaltung eines Verkehrscoachings automations-unterstützt verarbeitet werden und ich die geltenden Datenschutzbestimmungen unter https://www.verkehrscoaching.com/datenschutz gelesen und akzeptiert habe.

ZUM VERKEHRSCOACHING SIND EIN AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS UND – SOFERN DIESE BIS DAHIN NOCH NICHT VORGELEGT WURDEN – DIE BESCHEIDE MITZUBRINGEN!

 
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