Ab welchen Promillewerten neben einer Geldbuße oder dem Verkehrscoaching noch weitere Strafen drohen.
Wer kennt es nicht: Die Temperaturen steigen, die Tage werden länger und die Gasthäuser eröffnen ihre Gastgärten. Die Verlockung mit einem Glas Wein oder Bier die lauen Abende im Kreise von Freunden im Freien zu genießen, ist groß. Das böse Erwachen droht erst, wenn es nicht „nur“ bei einem Glas bleibt, man sich trotzdem hinters Steuer setzt und von der Exekutive wegen Trunkenheit am Steuer angehalten wird.
Bei 0,8 bis 1,19 Promille am Steuer blüht neben einer Geldstrafe zusätzlich der Entzug der Lenkberechtigung für einen Monat sowie die Teilnahme an einem Verkehrscoaching. Dabei handelt es sich um einen halbtägigen Kurs, welcher von Notfallsanitätern des Österreichischen Roten Kreuzes sowie von Verkehrspsychologen der KFV Sicherheit-Service GmbH abgehalten wird. Oberstes Ziel des Kurses ist die Bewusstseinsbildung der Teilnehmer, sodass sich künftig kein Lenker mehr alkoholisiert hinters Steuer setzt.
Ein Glas geht schon noch. Diesen Gedanken hatte der ein oder andere Verkehrsteilnehmer vielleicht schon einmal. Vielen ist dabei jedoch nicht bewusst, dass sich mit jedem Glas nicht nur die Unfallgefahr erhöht, sondern auch die Strafe, die in diesem Zusammenhang verhängt wird. Ermittelt die Exekutive zum Beispiel bei einem Auto- oder Motorradlenker mehr als 1,19 Promille, wird anstatt des Verkehrscoachings die Teilnahme an einer Nachschulung fällig und zudem verlängert sich die verordnete Entzugszeit auf mindestens vier Monate.
Welche Strafen bei welchen Promillewerten genau drohen und ab wann anstatt eines Verkehrscoachings eine Nachschulung oder verkehrspsychologische Untersuchung droht, zeigt die nachfolgende Übersicht:
Delikt | Strafe |
0,5 bis 0,79 Promille | Geldstrafe: € 300 bis € 3.700 Maßnahme: Vormerkung |
0,8 bis 1,19 Promille | Geldstrafe: € 800 bis € 3.700 Entzugszeit: 1 Monat (bzw. mind. 3 Monate bei Unfall oder Wiederholung) Maßnahme: Verkehrscoaching (bei Wiederholung Nachschulung) |
1,2 bis 1,59 Promille | Geldstrafe: € 1.200 bis € 4.400 Entzugszeit: mind. 4 Monate Maßnahme: Nachschulung |
ab 1,6 Promille oder Verweigerung der Untersuchung | Geldstrafe: € 1.600 bis € 5.900 Entzugszeit: mind. 6 Monate Maßnahmen: Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung, amtsärztliche Untersuchung |
Zu besonderer Vorsicht wird Probeführerscheinbesitzern geraten, denn hier gilt die 0,1 ‰ Grenze. Je nach ermitteltem Promillewert, muss hier jedenfalls mit einer Nachschulung sowie einer Verlängerung der Probezeit gerechnet werden. Auch bei Wiederholungstätern verlängert sich in jedem Fall die Entzugszeit.
Sollte man am Vorabend etwas zu ausgiebig gefeiert und das ein oder andere Glas zu viel getrunken haben, darf in keinem Fall davon ausgegangen werden, dass ausreichend Schlaf automatisch auch eine Senkung des Alkoholgehaltes bedeutet. Denn selbst wenn man sich fit genug für eine Autofahrt fühlt, besteht die Gefahr einer Restalkoholisierung und einer damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigung. Pro Stunde werden grundsätzlich nämlich nur zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol abgebaut – auch ausreichender Schlaf oder etwaige Hausmittel ändern nichts daran. Aus diesem Grund wird besonders auch am Morgen danach zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten.
Überlegen Sie sich daher bereits vor Ihrem nächsten Glas Wein oder Bier, wie Sie auch wieder sicher nach Hause kommen und steigen Sie auch am Morgen danach lieber auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi um. Sollten Sie dennoch mit einem Glas zu viel am Steuer erwischt worden sein und als Konsequenz steht nun die Teilnahme an einem Verkehrscoaching an, können Sie Ihren Wunschtermin schnell und unkompliziert online buchen.