Unterschiedliche Verkehrsdelikte führen zu unterschiedlichen Konsequenzen. Die häufigsten Delikte und was zu beachten ist, finden Sie hier.
Strafen im Verkehrsbereich zählen in Österreich zu den am häufigsten verhängten Strafen. Doch nicht jedes Vergehen zieht die gleichen Konsequenzen nach sich. Grundsätzlich ist es sogar so, dass es in Österreich keinen einheitlichen Strafkatalog gibt. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland die Strafhöhe auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung selbst festlegen kann. Welche Delikte zu den häufigsten Verkehrsdelikten im Straßenverkehr zählen und weshalb diese dennoch kein Kavaliersdelikt darstellen, lesen Sie hier.
Alkohol und Drogen am Steuer zählen zu den am häufigsten begangenen Verkehrsdelikten. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigt und das Unfallrisiko deutlich erhöht, weshalb Alkohol- und Drogenlenker auch mit hohen Strafen rechnen müssen. Grundsätzlich gilt in Österreich die 0,5-Promille-Grenze. Davon ausgenommen sind Probeführerscheinbesitzer sowie Lkw- bzw. Busfahrer – diese dürfen sich mit maximal 0,1 Promille hinters Steuer setzen. Wer diese Grenzen missachtet und von der Exekutive angehalten wird, dem drohen hohe Strafen. Je nach ermitteltem Promillewert zählen dazu eine Geldstrafe, ein Führerscheinentzug sowie die Teilnahme an begleitenden Maßnahmen wie dem Verkehrscoaching bzw. der Nachschulung, eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung. Ähnliche Konsequenzen blühen Personen, die unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenken – auch hier muss mit einer Geldstrafe, dem Entzug der Lenkberechtigung, der Teilnahme an einer begleitenden Maßnahme und einer amtsärztlichen sowie einer verkehrspsychologischen Untersuchung gerechnet werden. Verursacht ein Lenker unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall, drohen zusätzlich zu strafrechtlichen Konsequenzen auch versicherungsrechtliche Folgen, da die Versicherung in einem solchen Fall bis zu 11.000 Euro pro Verstoß (Obliegenheitsverletzung) auf dem Regressweg zurückverlangen kann.
Wer ein Fahrzeug lenkt, sollte auch über die jeweiligen Tempolimits Bescheid wissen. Allerdings sind Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich keine Seltenheit und zählen damit zu den häufigsten Verkehrsdelikten. Wer zu schnell fährt, gefährdet allerdings nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern es kann auch teuer werden bzw. sogar den Entzug der Lenkberechtigung bedeuten. Prinzipiell gilt: Je höher das Tempo, desto härter fallen auch die Konsequenzen aus. Wer im Ortsgebiet das Tempolimit um bis zu 30 km/h überschreitet, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Bei einer Übertretung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 50 km/h im Freiland oder auf der Autobahn beträgt die Geldstrafe mindestens 300 und maximal 7.500 Euro und der Führerschein wird für mindestens einen Monat entzogen. Zusätzlich kann bei einem wiederholten Vergehen innerhalb von vier Jahren eine Nachschulung angeordnet werden bzw. bei sehr hohen Überschreitungen bereits beim ersten Mal.
Vorsicht: Mit der neuen Gesetzesnovelle, welche mit 1. März 2024 in Kraft getreten ist, wurde als zusätzliche Konsequenz bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 90 km/h auf Autobahnen oder Freilandstraßen bzw. bereits bei mehr als 60/70 km/h im Wiederholungsfall) vorgesehen, dass die Behörde das Fahrzeug nach einer Beschlagnahme für verfallen erklären, also endgültig abnehmen und verwerten kann.
Auch Verstöße gegen die Gurtpflicht sowie Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung im Fahrzeug werden häufig verzeichnet. Gerade für die kleinsten Verkehrsteilnehmer gilt allerdings: Egal, ob Eltern, Großeltern oder Nachbar – jeder Fahrzeuglenker trägt die Verantwortung zur vorschriftsmäßigen Sicherung von Kindern im Auto. Kinder bis 14 Jahre mit einer Körpergröße von unter 135 cm müssen mit einem ihrem Gewicht bzw. ihrer Größe entsprechenden Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Kinder, die größer als 135 cm sind, dürfen einen üblichen Sicherheitsgurt verwenden. Bei Verstößen muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro und zusätzlich mit einer Vormerkung im Führerscheinregister gerechnet werden.
Wer ohne Freisprecheinrichtung am Steuer telefoniert, riskiert ebenfalls viel. Wird der Lenker von der Exekutive angehalten, droht eine Strafe von 50 Euro. Wer sich weigert diese sofort zu bezahlen, riskiert eine Anzeige, welche mit einer Strafe von bis zu 72 Euro einhergeht. Aber auch ohne, dass man von der Exekutive angehalten wird, kann man bei Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn Bildmaterial aus Section Control-Anlagen, Radargeräten oder Rotlichtkameras vorliegt und damit ein solches Vergehen bewiesen werden kann.
Wichtig: Auch das Verwenden einer Freisprecheinrichtung garantiert nicht automatisch Straffreiheit: Ist man durch ein Gespräch abgelenkt und begeht einen Verstoß (z. B. Vorrangverletzung oder Spurwechsel ohne Blinken), kann dennoch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro verhängt werden.
Verkehrsdelikte wie Alkohol oder Drogen am Steuer, Geschwindigkeitsübertretungen, Missachtung der richtigen Kindersicherung oder Telefonieren am Steuer sind zwar keine Seltenheit, gelten aber dennoch nicht als Kavaliersdelikt. Wer ein solches Verkehrsdelikt begeht, muss auch mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Denn sicher ist: Hält man sich nicht an die Verkehrsregeln, gefährdet man nicht nur die eigene Sicherheit, sondern immer auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.
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