Wie Alkoholkonsum und Hitze sich auf den Körper auswirkt und warum man sein Auto besser stehen lässt.
Ein Glas Wein zur Jause, darauf noch ein Verdauungsschnaps für alle. Laue Sommerabende laden zum geselligen Beisammensein ein, verleiten jedoch gerne zu vermehrtem Alkoholkonsum. In Maßen kein Problem – vorausgesetzt natürlich, man setzt sich nicht mehr hinter das Steuer. Denn gerade in den Sommermonaten häufen sich die alkoholbedingten Verkehrsdelikte. Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer reichen von Bußgeldern bis zu Führerscheinentzug und einem behördlich angeordnetem Verkehrscoaching.
Schon ab einer Menge von 0,5 Promille Alkohol im Blut lässt die Konzentration, Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit nach und die Risikobereitschaft steigt. Da die Kombination von Hitze und Alkohol den Blutdruck sinken lassen kann, ist auch die Gefahr eines Kreislaufkollapses gegeben.
Neben den physischen Auswirkungen sind auch die psychischen Langzeitschäden eines Unfalles nicht zu unterschätzen! So sind eine posttraumatische Belastungsstörung, Depressionen, Desinteresse und sozialer Rückzug einige der bekannten Symptome nach einem Verkehrsunfall mit Alkoholeinfluss. Von der Tatsache, auch andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder in Gefahr gebracht zu haben, einmal ganz abgesehen.
Egal von welcher Sichtweise betrachtet: Alkoholische Getränke sollten nicht nur in Maßen, sondern auch erst im Wissen konsumiert werden, dass das Auto getrost stehen bleiben kann.
Die Höchstgrenze für Alkoholgehalt im Blut liegt bei weniger als 0,5 Promille. Dies ist je nach Person, Größe, Alter und Gewicht zum Beispiel schon nach circa ein bis zwei Gläsern Wein erreicht. Für Probeführerschein-Besitzer sieht die Sache anders aus: Bei ihnen darf ein maximaler Promille-Gehalt von 0,1 nicht überschritten werden. Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, der muss je nach Delikt bis zu 0,79 Promille mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Um diesen wieder zu erhalten, ist eine Teilnahme bei einem Verkehrscoaching verpflichtend.
Eine Nachschulung wird von der Behörde begleitend zum Führerscheinentzug bei einem Alkohol-Gehalt ab 1,2 oder Drogen am Steuer, verkehrsauffälligem Verhalten oder im Rahmen des Vormerksystems angeordnet. Die verkehrspsychologische Untersuchung wird von der Behörde bei mehr als 1,6 Promille am Steuer bzw. bei der Verweigerung der Ermittlung des Atemalkoholgehaltes, bei Drogen am Steuer oder für Wiederholungstäter angeordnet. Sie dient dazu festzustellen, ob eine Person die Fähigkeiten für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mitbringt.
In allen Fällen kommt es zu einer Verwaltungsstrafe, wobei Alkolenker hier mit einem Mindestbetrag von 300 Euro rechnen müssen.
Pro Stunde werden nur etwa 0,1 Promille abgebaut. Dies sollte auch am Tag nach einer feuchtfröhlichen Sommernacht beachtet werden. Denn auch hier gilt: Restalkoholbestände im Blut führen zu einer Minderung der Reaktionsfähigkeit und verringern die Fahrtüchtigkeit. Selbst die im Volksmund bekannten „Hausmittel“ wie starker Kaffee oder ein fettiges Frühstück helfen nicht dabei, den Alkohol im Blut schneller loszuwerden. Auch hier gilt: Lieber das Auto etwas länger stehen lassen!
Zusammengefasst: Ein lauer Sommerabend kann mit fatalen Folgen für die eigene Gesundheit, die Geldbörse oder sogar für die Gesundheit anderer enden. Auch wenn eine Taxifahrt teuer erscheint – im Nachhinein ist man sich für diese Investition dankbar und man steigt immer noch günstiger aus!
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