Was Sie im Rahmen der Führerscheinausbildung bei der Absolvierung der ärztlichen Untersuchung erwartet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Standardmäßig wird bei der Führerscheinausbildung in der Fahrschule kein Drogentest durchgeführt. Jedoch kann durch die Behörde eine unangekündigte Kontrolle angeordnet werden, wenn der Bewerber im Vorfeld in Kontakt mit dem Suchtmittelgesetz stand. Der Bewerber hat weiters die Verpflichtung, während der Ausbildung und auch bei der späteren Teilnahme am Straßenverkehr sein Fahrzeug in einem fahrtüchtigen Zustand in Betrieb zu nehmen. Dem zukünftigen Lenker drohen sonst teure und unangenehme Konsequenzen bei Drogen am Steuer. Probeführerscheinbesitzern blüht neben Bußgeldern und Führerscheinentzug auch eine Verlängerung der Probezeit.
Besteht bei einer Kontrolle durch die Exekutive konkreter Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Drogen, muss der Lenker zur ärztlichen Kontrolle. Bestätigt der Arzt die Beeinträchtigung, muss der Lenker ein Verkehrscoaching absolvieren, um die Lenkberechtigung zurückzuerhalten.
Für den Erwerb eines Führerscheins gelten in Österreich einige Voraussetzungen. Der Bewerber muss das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben und eine theoretische sowie praktische Ausbildung in der Fahrschule absolvieren. Die erlernten Kenntnisse müssen mit einer theoretischen Computer-Prüfung und einer praktischen Fahrprüfung bestätigt werden. Zusätzlich muss eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen in einem Ausmaß von sechs Stunden besucht werden.
Um festzustellen, ob der Bewerber körperlich und psychisch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu lenken, ist ein ärztliches Gutachten bzw. eine ärztliche Untersuchung notwendig. Dieses darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein und darf aus gesetzlichen Gründen nicht beim Hausarzt absolviert werden.
Achtung für Brillen- oder Kontaktlinsenträger: Es gilt zu beachten, welcher Code (01.01. Brille, 01.02. Kontaktlinsen oder 01.06. Beides) am Führerschein vermerkt wird. Was dem Lenker bei Missachtung droht, erfahren Sie im Beitrag von Fuehrerscheinweg.at unter https://www.fuehrerscheinweg.at/autofahren-sehschwaeche/
Je nachdem in welcher Klasse der Führerschein erworben wird, können für die Untersuchung Kosten von 35 bis 50 Euro anfallen. Bewerber der Klasse D (Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Fahrzeuge mit leichten Anhängern) müssen darüber hinaus ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren. Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.fuehrerscheinweg.at/verkehrspsychologisches-screening/
Normalerweise wird bei der Führerscheinausbildung und beim ärztlichen Gutachten kein Drogentest durchgeführt. Es kann jedoch eine Untersuchung behördlich angeordnet werden, wenn der Bewerber bereits Kontakt mit Drogen hatte oder er unter Verdacht steht, unter dem Einfluss von Drogen zu sein. Deshalb gilt wie immer: Finger weg von Drogen! Das KFV wünscht allen Führerscheinbewerbern eine erfolgreiche Ausbildung und eine gute Fahrt!
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