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Betrunken Fahrrad fahren: Risiken und Konsequenzen

Alkoholisiert Fahrradfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Es drohen Strafen und möglicherweise sogar ein Führerscheinentzug.

Der Einfluss von Alkohol auf die Verkehrsteilnahme wird gerne unterschätzt. Ohne es zu merken, wirkt sich der Blutalkohol auf die Reaktionsfähigkeit und die Wahrnehmung aus. Dazu gesellen sich ein erhöhtes und daher potenziell gefährliches Selbstbewusstsein. Wer sich in diesem Zustand auf ein Fahrrad setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Alkohol und Radfahren: Es gilt die 0,8-Promille-Grenze

Auch bei geringer Alkoholisierung steigt die Unfallwahrscheinlichkeit rapide an. Mit einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille verdoppelt sich das Risiko bereits und bei 0,8 Promille verfünffacht es sich sogar. Deshalb ist es nach ausgiebigem Alkoholkonsum wichtig, auch das Fahrrad stehen zu lassen. Dasselbe gilt auch bei der Konsumation von Drogen. Wird man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Fahrrad erwischt, kann es teuer werden. Jedenfalls ab 0,8 Promille, bei Beeinträchtigung auch schon bei niedrigeren Promillewerten, sind hohe Strafen vorgesehen.

STRAFGRUND STRAFBETRAG
Ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) 800 bis 3.700 Euro
Ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) 1.200 bis 4.400 Euro
Ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) 1.600 bis 5.900 Euro
Verweigerung des Alkotests 1.600 bis 5.900 Euro
Beeinträchtigung durch Drogen 800 bis 3.700 Euro

Mehr dazu, wie Sie Milligramm pro Liter in Promille umrechnen können, erfahren Sie im Artikel „Milligramm pro Liter in Promille umrechnen: Wie funktioniert das?“.

Was sind die Folgen von Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss?

Zusätzlich zu den oben genannten finanziellen Bußgeldern kann betrunken mit dem Fahrrad fahren weitreichendere Konsequenzen mit sich bringen. Möglich ist – vor allem bei wiederholter Alkoholisierung oder Alkoholabhängigkeit – ein Lenkverbot für das Fahrrad. Da ein solches Verhalten auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit oder mangelnde gesundheitliche Eignung hindeutet, kann es auch einen Führerscheinentzug zur Folge haben. Darüber hinaus kann außerdem die Absolvierung eines Verkehrscoachings oder einer Nachschulung angeordnet werden. Weiters kann es bei einem Unfall zu teuren versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen.

Wer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, sollte gänzlich auf den Konsum von Alkohol und Drogen verzichten. Das gilt für Autofahrer gleichermaßen wie für Fußgänger oder Radfahrer. Denn das Risiko, sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, ist einfach zu groß.

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