Wann eine Antragsstellung auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung notwendig ist, lesen Sie hier.
Wer alkoholisiert ein Fahrzeug in Betrieb nimmt, macht sich strafbar und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bereits ab 0,5 Promille ist eine Geldstrafe zu bezahlen und es gibt eine Vormerkung. Ab 0,8 Promille wird zusätzlich zur Geldstrafe der Führerschein entzogen, zudem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden. Ab 1,2 Promille werden bereits eine Nachschulung und eventuell eine verkehrpsychologische Untersuchung angeordnet.
All diese Maßnahmen müssen innerhalb bestimmter Fristen absolviert werden. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann es sogar passieren, dass die Lenkberechtigung infolgedessen erlischt. In diesem Fall hilft dann nur noch, einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu stellen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Nach dem Delikt ist vor dem Bescheid: Wer alkoholisiert ein Fahrzeug lenkt und mehr als 0,8 aber maximal 1,19 Promille hat, erhält einen „Liebesbrief“ von der Behörde, der darüber informiert, wie lange der Führerschein entzogen wird, welche Strafe bezahlt werden muss und dass ein Verkehrscoaching zu absolvieren ist.
Für die Teilnahme am Verkehrscoaching bei einem entsprechenden Anbieter hat man dann in der Regel drei bis vier Monate Zeit. Wie lange genau, ist im Bescheid schriftlich festgehalten. Hält man sich nicht an diese Frist, hat dies weitreichende Konsequenzen: Entweder man muss seinen Führerschein wieder abgeben (bei einmonatigem Entzug) oder man bekommt ihn nicht zurück (bei dreimonatigem Entzug). Der Führerschein bleibt dann so lange entzogen, bis das Verkehrscoaching nachgeholt wird. Details zu den Fristen lesen Sie im Newsbeitrag „Verkehrscoaching nicht gemacht – Was passiert jetzt?“
Aber Achtung: Lässt man sich länger als 18 Monate ab dem Entzug der Lenkberechtigung Zeit, hat dies zur Folge, dass die Lenkberechtigung vollständig erlischt. In diesem Fall muss diese neu beantragt werden.
Ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung ist dann zu stellen, wenn man länger als 18 Monate nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung war und diese deshalb erloschen ist. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihre zuständige Behörde. Das Formular erhalten Sie vor Ort oder aber auch online auf der Website oesterreich.gv.at (hier geht es zum Formular). Für die Einreichung des Antrags sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Ist die Lenkberechtigung einmal erloschen, muss zudem der praktische Teil der Führerscheinprüfung erneut absolviert werden. Die theoretische Prüfung ist davon ausgenommen. Für den Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung werden 60,50 Euro in Rechnung gestellt. Darüber hinaus können noch Zusatzkosten für ein allfälliges ärztliches Gutachten bzw. Gebühren für die Prüfung anfallen.
Zusammengefasst: Begeht man ein Alkoholdelikt ab 0,8 bis 1,19 Promille, erhält man einen Bescheid, in dem festgehalten ist, bis zu welchem Zeitpunkt ein Verkehrscoaching zu absolvieren ist. Wird bis 18 Monate nach dem Entzug der Lenkberechtigung das Verkehrscoaching nicht absolviert, erlischt die Lenkberechtigung. Um den Führerschein dann wieder zurückzubekommen, muss das Verkehrscoaching nachgeholt und ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden. Erfahren Sie mehr über Preise und Termine für das Verkehrscoaching.
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