Welche Folgen es haben kann, den Alkoholtest durch die Polizei zu verweigern, lesen Sie in diesem Beitrag.
Egal ob am Heimweg von der Arbeit, dem Feierabendgetränk mit Kollegen oder tagsüber vom Einkaufen – eine Verkehrskontrolle durch die Polizei kann jederzeit erfolgen. Dabei werden oft nicht nur Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrolliert, sondern auch die Fahrtüchtigkeit des Lenkers. Fakt ist, dass viele Autofahrer über ihre Rechte und Pflichten bei einer Alkoholkontrolle nicht oder zu wenig Bescheid wissen. Mitunter hält sich nach wie vor hartnäckig das Gerücht, dass ein Verweigern des Alkoholtests in Österreich keine Strafe zur Folge hätte.
Grundsätzlich testet die Polizei mit sogenannten Alkohol-Vortestgeräten. Diese sind jedoch nicht eichfähig und daher ist ein positives Ergebnis noch nicht unmittelbar mit rechtlichen Konsequenzen wie Strafen verbunden. Der Vorteil der Vortestgeräte liegt darin, dass sie schnell einsatzfähig sind, da die 15-minütige Wartezeit – anders als beim Alkomaten – wegfällt. So stellt die Polizei mit geringem Zeitaufwand fest, ob eine Alkoholisierung besteht oder nicht. Nüchterne Autofahrer können gleich weiterfahren, jene, bei denen der Test positiv ausgeht, müssen zur Atemluftuntersuchung mittels Alkomaten bleiben oder gegebenenfalls zur nächsten Polizeidienststelle mitkommen. Wird die gesetzliche vorgeschriebene Alkoholgrenze von 0,5 Promille (oder 0,1 Promille bei Probeführerscheinbesitzern) überschritten, drohen Geldstrafen und weitere Konsequenzen. Mehr über Promillewerte und Ihre Rechtsfolgen bei der Überschreitung erfahren Sie im Beitrag „Alkohol am Steuer: Promillewerte und Ihre Rechtsfolgen“.
Doch muss man überhaupt einen Alkoholtest machen, oder darf man gegenüber der Polizei den Alkoholtest verweigern? Grundsätzlich hat jeder das Recht, den Alkoholvortest zu verweigern. Das zieht noch keine Strafe nach sich, jedoch verpflichtet man sich damit automatisch zur Durchführung eines Alkomattests (außer es liegen medizinische Gründe vor). Wer jedoch auch den Alkomattest verweigert, macht sich strafbar – die Behörde geht dann vom selben Strafmaß aus wie bei einem Blutalkoholwert des Lenkers von über 1,6 Promille. Neben einer Geldstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Außerdem sind ein Besuch beim Amtsarzt und weitere Maßnahmen, wie eine Nachschulung und eine verkehrspsychologische Untersuchung, notwendig. Ob man beim Verweigern des Alkoholtests tatsächlich nüchtern oder alkoholisiert ist, ist dann mangels Nachweisbarkeit irrelevant.
Nähere Details zur Nachschulung sowie zur verkehrspsychologischen Untersuchung erhalten Sie auf der Website www.führerscheinweg.at.
Wer aus gesundheitlichen Gründen, wie z. B. einer Asthma-Erkrankung, den Atemalkoholtest verweigert, weil er nicht durchgeführt werden kann, wird für eine Blutabnahme zum Arzt begleitet. Zwar darf die Polizei auch dazu niemanden zwingen, jedoch hat eine Weigerung dieselben Konsequenzen wie die Verweigerung eines Alkomattests.
Bei einer Alkoholkontrolle mittels Alkomaten hat die Testperson so kräftig in das Testgerät zu blasen, bis zwei verwertbare Messungen vorliegen. Für das Ergebnis wird der niedrigere gemessene Wert herangezogen. Damit die Messungen überhaupt verwertbar sind, muss seit dem letzten Alkoholkonsum zumindest eine Viertelstunde vergangen sein. Daher lässt die Polizei den betroffenen Lenker erst 15 Minuten warten. In dieser Zeit ist Essen, Rauchen und die Verwendung von Mundwasser verboten, damit das Testergebnis nicht verfälscht wird.
Um unangenehmen Situationen bei Verkehrskontrollen und möglichen Strafen ganz einfach zu entgehen, empfiehlt es sich, vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs keinen Alkohol zu trinken. Wer sich dennoch in einer Alkoholkontrolle durch die Polizei wiederfindet, sollte allen Anweisungen der Beamten Folge leisten, da Verweigerungen diverse Strafen und weitere Konsequenzen nach sich ziehen.
Lesetipp: Erfahren Sie hier mehr über die Konsequenzen von Alkohol am Steuer.