16 Feb

Alkoholisierte Fußgänger: Gefahr im Straßenverkehr

Welche Gefahren eine Alkoholisierung am Fußweg birgt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Eine Alkoholisierung am Fu0weg kann eine große Gefahr darstellen.
© iStock/olaser

Alkoholisiert am Fußweg: ein großes Risiko

Ein unbedachter Schritt vom Gehweg auf die Straße, eine unerwartete Bewegung zur Seite oder zu langes Aufhalten im Dunkeln an einer unübersichtlichen Kurve – falsches Verhalten als Fußgänger kann schnell zu einem Unfall führen. Noch schneller passiert so etwas, wenn man angetrunken oder betrunken und somit nicht im Vollbesitz seiner Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit ist. Dann nämlich erhöht sich die Unfallgefahr entscheidend.

Promillegrenzen für verschiedene Verkehrsteilnehmer

Für Lenker von Kraftfahrzeugen gibt es eine festgeschriebene Promille-Grenze von 0,5 Promille; wer noch in der Probezeit ist, muss sich sogar an die 0,1-Promille-Grenze halten. Fahrradfahrer und E-Scooter-Lenker dürfen bis zu 0,79 Promille aufweisen, wenn sie ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen, ab 0,8 Promille drohen hohe Strafen und der Führerscheinentzug. Solche festen Promillegrenzen gibt es für Fußgänger nicht, doch in Einzelfällen, zum Beispiel im Falle eines Unfalles, kann die Polizei dennoch den Führerschein entziehen. Dann nämlich besteht Grund zur Annahme, dass der Betroffene nicht mehr die nötige Verkehrszulässigkeit aufweist.

Alkoholisierte Fußgänger zahlen Schadensersatz im Falle eines Unfalles

Natürlich wirkt im Vergleich zur teuren Taxifahrt oder einer langen Wartezeit auf die öffentlichen Verkehrsmittel der Weg nach Hause zu Fuß um ein Vielfaches attraktiver – vor allem dann, wenn der Weg nicht weit ist. Doch nicht nur der Führerscheinentzug droht im Ernstfall, sondern auch Schadenersatzansprüche können geltend werden, wenn der Fußgänger im betrunkenen Zustand unvorsichtiges Verhalten an den Tag legt und aufgrund dessen jemand anderes verunglückt. Je nach Schwere des Unfalls kann demnach der alkoholisierte Fußweg teuer werden.

Alkoholisiert am Fußweg: Zusätzliche Folgen

Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, sollte die Folgen seines Zustandes auch beim Zufußgehen nicht unterschätzen. So wird nicht nur die Orientierung mit zunehmendem Alkoholpegel deutlich schlechter, auch die Vorsicht sinkt. Gleichzeitig steigt die Risikobereitschaft und die Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit nehmen rasch ab, was dafür sorgt, dass das Geschehen im Straßenverkehr nicht mehr richtig eingeschätzt wird. Situationen werden anders wahrgenommen, als sie tatsächlich sind. Bei einem Promillewert von 0,5 ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.

Auch der Morgen danach ist gefährlich

Gerade am Morgen nach einer ausgiebigen Feier mit dem einen oder anderen Glas Alkohol sollte man auf keinen Fall davon ausgehen, schon wieder vollkommen nüchtern zu sein. Schlaf, Kaffee oder Energydrinks haben keinerlei Auswirkung auf den Alkoholgehalt, senken diesen also nicht automatisch. Selbst wenn man sich grundsätzlich fit genug fühlt, um sich auf den Heimweg zu machen, ist eine Restalkoholisierung nicht unwahrscheinlich. Pro Stunde werden nämlich nur zwischen 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol abgebaut – und das unabhängig von verschiedenen Hausmitteln, die man anwendet. Daher empfiehlt sich auch am Morgen nach übermäßigem Alkoholkonsum besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Fußwege sollten – wenn möglich – besser vermieden werden!  

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