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Ab 1,6 Promille: Verkehrspsychologische Untersuchung als Folge

Ab 1,6 Promille muss eine verkehrspsychologische Untersuchung absolviert werden. Im Video erfahren Sie mehr Details.

Teilnehmerin einer verkehrspsychologischen Untersuchung beim Gespräch mit dem Psychologen
© KFV

Höhere Strafen bei höherem Promillewert

Wird man von der Polizei an den Straßenrand gewunken und angehalten, steigt häufig der Puls. Richtig unangenehm wird es allerdings, wenn man vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hat oder sogar unter Suchtmitteleinfluss steht: Geldstrafen, Führerscheinentzug und entsprechende Maßnahmen begleitend zum Führerscheinentzug sind die Folge. Prinzipiell gilt: Je höher der Promillewert, desto höher fallen auch die Strafen aus.

Ab 1,6 Promille wird man zur Verkehrspsychologischen Untersuchung gebeten

Bei einem ermittelten Promillewert zwischen 0,8 und 1,19 Promille blüht zusätzlich zum Führerscheinentzug die Teilnahme an einem Verkehrscoaching. Ab 1,2 Promille muss eine Nachschulung (siehe auch: https://www.fuehrerscheinweg.at/nachschulung/) besucht werden. Ab 1,6 Promille reicht diese Maßnahme aus Sicht des Gesetzgebers allerdings nicht mehr aus. In diesem Fall ordnet die Behörde neben der Untersuchung durch den Amtsarzt und der Teilnahme an einer Nachschulung auch eine verkehrspsychologische Untersuchung an. Doch was passiert bei dieser Untersuchung genau? Wie läuft diese ab?

Video: Ablauf der verkehrspsychologischen Untersuchung einfach erklärt

Die verkehrspsychologische Untersuchung dient dazu festzustellen, ob der Teilnehmer die Fähigkeiten für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr aufweist. Dies geschieht mittels Testung an einem speziellen Testgerät und durch ein anschließendes Gespräch mit einem Verkehrspsychologen.

Im nachfolgenden Video erfahren Sie Details zum Ablauf der verkehrspsychologischen Untersuchung und was Farbknöpfe und Joysticks mit der Testung zu tun haben. Weiters erhalten Sie Tipps für eine erfolgreiche Teilnahme.

Übrigens: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und die KFV Sicherheit-Service GmbH sind vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zur Durchführung der verkehrspsychologischen Untersuchung ermächtigt. Das KFV bietet dafür rund 100 Standorte österreichweit an, an denen die Untersuchung absolviert werden kann.

Nähere Informationen zu Standorten, Terminen und Preisen erhalten Sie unter https://www.fuehrerscheinweg.at/verkehrspsychologische-untersuchung/.

Weitere Gründe für die Anordnung einer verkehrspsychologischen Untersuchung

Auch bei Wiederholungsdelikten, konkret bei einem zweiten Alkoholdelikt ab 1,6 Promille innerhalb von fünf Jahren, muss man zur verkehrspsychologischen Untersuchung (zusätzlich zum Amtsarzt und zur Nachschulung). Dies gilt auch für eine Verweigerung des Alkoholtests, auch dann droht eine verkehrspsychologische Untersuchung. Nicht immer allerdings liegt der verkehrspsychologischen Untersuchung ein Verkehrsdelikt zugrunde. Denn auch zur Absolvierung des Führerscheins der Klasse D oder für bestimmte Berufseignungsuntersuchungen (z. B. Berufskraftfahrer, Einsatzfahrer) wird die diese Maßnahme angeordnet.

Bei weiteren Fragen zur verkehrspsychologischen Untersuchung oder zur Anmeldung steht Ihnen das Service Center des KFV gerne entweder telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-7 oder per E-Mail unter fuehrerscheinweg@kfv.at zur Verfügung.

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