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Der Führerschein ist weg – was nun?

Wenn der Führerschein entzogen wird, muss mit Geldstrafen und weiteren Konsequenzen gerechnet werden.

Blaues Auto fährt schnell vorbei
© KFV

Alkotest positiv? Womit Sie nun rechnen müssen.

Das Lenken eines Fahrzeugs mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Deshalb hat der Gesetzgeber hohe Strafen für dieses Vergehen vorgesehen. Bei 0,5 bis 0,79 Promille erfolgt eine Vormerkung. Zwischen 0,8 und 1,19 Promille muss ein Verkehrscoaching absolviert werden, bei 1,2 bis einschließlich 1,59 Promille eine Nachschulung. Ab 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkoholtests muss mit einer Nachschulung, einer verkehrspsychologischen Untersuchung und einer amtsärztlichen Untersuchung gerechnet werden.

Neben den Kosten für die zu absolvierenden Maßnahmen und verkehrspsychologischen/amtsärztlichen Untersuchungen, werden Geldstrafen zwischen 300 und 5.900 Euro verhängt und der Führerschein kann zwischen einem Monat und mindestens sechs Monaten entzogen bleiben. Somit ist ein Alkoholdelikt im Straßenverkehr mit all seinen Konsequenzen nicht nur kosten-, sondern auch zeitintensiv.

Was passiert, wenn der Führerschein nach dem Verkehrscoaching erneut entzogen wird?

Sie treffen sich mit Freunden auf einen After-Work-Drink, die Stimmung passt und es bleibt nicht nur bei einem alkoholischen Getränk. Obwohl Sie bei der Teilnahme am Verkehrscoaching gehört haben, welche Risiken alkoholisierte Fahrten bergen, setzen Sie sich erneut ans Steuer Ihres Fahrzeugs. Doch das bleibt nicht unbemerkt: Eine Polizeistreife zieht sie mit 1,1 Promille aus dem Verkehr und der Schein ist wieder weg!

Liegt ihr erstes Alkoholdelikt mit 0,8 bis 1,19 Promille in diesem Fall erst kürzer als fünf Jahre zurück, spricht der Gesetzgeber von einem Wiederholungsfall, der in noch höheren Geldstrafen, längeren Führerscheinentzugszeiten und der Absolvierung weiterer Maßnahmen und verkehrspsychologischer/amtsärztlicher Untersuchungen resultiert.

Welche Maßnahme folgt auf das Verkehrscoaching bei einem erneuten Alkoholdelikt?

Konkret bedeutet dies, dass Sie anstelle eines erneuten Verkehrscoachings nun eine andere bewusstseinsbildende und/oder verkehrspsychologische Maßnahme absolvieren müssen. Welche, ist abhängig von dem beim Wiederholungsfall gemessenen Promillewert:

  • Bei 0,8 bis 1,59 Promille muss anstelle eines Verkehrscoachings beim zweiten Alkoholdelikt innerhalb von fünf Jahren eine Nachschulung absolviert werden.
  • Ab 1,6 Promille werden beim zweiten Alkoholdelikt innerhalb von fünf Jahren eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung und eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet.

Nähere Details sowie die Möglichkeit zur Anmeldung für die Nachschulung und/oder die Verkehrspsychologische Untersuchung finden Sie auf der Website www.führerscheinweg.at.

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