Ein Rot-Kreuz-Mitarbeiter klärt in einem Interview über die Hintergründe und Ziele des Kurses auf.
Wenn Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt werden, wird im Bereich von 0,8 bis 1,19 Promille neben dem einmonatigen Führerscheinentzug und hohen Strafen zusätzlich die Teilnahme an einem Verkehrscoaching fällig. In diesem halbtägigen Kurs, welcher von Notfallsanitätern bzw. Ärzten des Roten Kreuzes und einem Verkehrspsychologen des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) abgehalten werden, diskutieren die Teilnehmer über die Gefahren und Folgen des Lenkens eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand.
In einem Interview berichtet ein Mitarbeiter des Österreichischen Roten Kreuzes über die Hintergründe und Ziele des Verkehrscoachings und erklärt, weshalb das Thema „Erste-Hilfe“ ein wesentlicher Bestandteil des Kurses ist.
Oberstes Ziel des Verkehrscoachings ist Bewusstseinsbildung. Im Kurs werden den Teilnehmern die Gefahren des Lenkens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss und dessen Folgen vor Augen geführt. Durch Diskussionen werden Betroffene dazu angeregt, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren und gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Dabei soll erreicht werden, dass Alkohol und Autofahren künftig strikt getrennt werden und ein wiederholtes Vergehen in Zukunft vermieden wird. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und den Auswirkungen von Alkohol am Steuer soll eine Verhaltensänderung bewirken. Neben der gesetzlichen Pflicht Erste-Hilfe zu leisten, geht es vor allem auch um den moralischen Aspekt.
Das Verkehrscoaching ist ein halbtägiger Kurs, welcher sich in vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 50 Minuten gliedert. Die ersten beiden Einheiten werden von Notfallsanitätern bzw. Ärzten des Roten Kreuzes abgehalten. In den restlichen zwei Einheiten wird in der Gruppe mit einem Verkehrspsychologen des KFV diskutiert. Generell klärt der Kurs die Teilnehmer über die Gefahren und die möglichen Folgen von Alkohol am Steuer auf.
Neben der Informationsvermittlung durch den Kursleiter zählt das Üben von praktischen Erste-Hilfe-Themen sowie die aktive Teilnahme an Diskussionen zu den Inhalten der ersten beiden Einheiten des Kurses. Dabei steht es jedem Teilnehmer frei, ob und wie viel dieser innerhalb der Gruppe über die eigenen Erfahrungen und die Delikthintergründe erzählt. Fakt ist jedoch, dass der Erfahrungsaustausch unter „Gleichgesinnten“ eine andere Sichtweise auf das eigene Verhalten bewirkt, wodurch eine bessere Reflexion des Delikts stattfindet. So soll erreicht werden, dass der Betroffene den Führerschein auf Dauer behalten kann. Prinzipiell gilt: Eine spezielle Vorbereitung auf den Kurs ist nicht notwendig – es gibt keine Prüfung!
In den ersten beiden Einheiten mit dem Roten Kreuz spielt das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ sowie die Vermittlung von Erste-Hilfe-Aspekten eine wesentliche Rolle. Denn: In tragischen Fällen endet eine Fahrt in alkoholisiertem Zustand mit einem Unfall, wobei meist unschuldige Personen zu Schaden kommen. Um künftig in einer Unfallsituation richtig reagieren zu können, ist es wichtig, sich regelmäßig die essentiellen Schritte der Ersten-Hilfe in Erinnerung zu rufen.
All diese Fragen und noch viel mehr werden in den ersten beiden Einheiten des Verkehrscoachings von einem erfahrenen Notfallsanitäter bzw. Arzt des Roten Kreuzes beantwortet.
Erste Hilfe ist einfach! Prinzipiell gilt: In einer Unfallsituation kann nichts falsch gemacht werden, außer man tut gar nichts! Damit es erst gar nicht so weit kommt, soll im Verkehrscoaching das Thema „Sicherheit im Straßenverkehr“ und der richtige Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr vermittelt werden.
Um bestmöglich vom Kurs zu profitieren und den Führerschein auf Dauer zu behalten, legen wir den Teilnehmern nahe, aktiv an den stattfindenden Diskussionen teilzunehmen und in diesem Zuge das eigene Verhalten und das damit verbundene Verkehrsdelikt zu reflektieren.
Für eine erfolgreiche Absolvierung des Kurses und die Übermittlung der Kursbesuchsbestätigung an die Behörde ist neben der vollständigen Bezahlung der Kursgebühr ein pünktliches sowie vor allem nüchternes Erscheinen (kein Alkohol) notwendig.
Für weitere Fragen zum Verkehrscoaching steht Ihnen das Servicecenter des KFV jederzeit gerne zur Verfügung.