Mit welchen Konsequenzen bei Alkohol- und Drogenmissbrauch am Steuer laut StVO zu rechnen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine umfassende Sammlung von Regeln und Vorschriften, die die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten soll. Das 1960 erlassene und seither laufend novellierte Bundesgesetz (online abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336) gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr und beinhaltet die Grundlagen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Da diese nur unbeeinträchtigt durch Alkohol und Drogen zulässig ist, regelt die Straßenverkehrsordnung die rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Verstoßes im Detail.
Alkohol am Steuer ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle weltweit, so auch in Österreich. Aus diesem Grund gelten strenge Promillegrenzen, um sicherzustellen, dass Lenker in einem unbeeinträchtigten Zustand ihr Fahrzeug in Betrieb nehmen. Alkoholkontrollen in Österreich werden regelmäßig durchgeführt, sowohl tagsüber aber insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen. Die Polizei setzt dabei vorrangig auf mobile Kontrollen mit Alkoholvortestgeräten. Wird ein Verdacht auf Alkoholisierung mittels Vortestgerät bestätigt, muss in weiterer Folge eine Atemluftuntersuchung mithilfe eines geeichten und beweissicheren Alkomaten durchgeführt werden.
Verstöße gegen die geltenden Alkoholgrenzen werden in Österreich streng geahndet. Ab 0,5 Promille droht eine Geldstrafe und eine Vormerkung. Bei einem Promillewert ab 0,8 wird der Führerschein für mindestens einen Monat entzogen, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Anzahl der bereits begangenen Verkehrsdelikte. Darüber hinaus muss eine Geldstrafe entrichtet werden und es ist ein Verkehrscoaching zu absolvieren. In den ersten beiden Trainingseinheiten dieser bewusstseinsbildenden Maßnahme werden die Teilnehmer von Notfallsanitätern oder Ärzten des Roten Kreuzes geschult. Im zweiten Teil wird in einer Gruppe mit einem Psychologen gearbeitet. Wiederholungstäter müssen bereits ab 0,8 Promille mit einer Nachschulung anstelle eines Verkehrscoachings rechnen. Ab 1,2 Promille erhöht sich der Strafrahmen und die Entzugsdauer des Führerscheins, zudem ist in jedem Fall eine Nachschulung zu absolvieren. Ab 1,6 Promille oder der Verweigerung der Feststellung des Alkoholgehaltes im Blut oder in der Atemluft wird zudem noch eine amtsärztliche Untersuchung und eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet.
Nähere Details zu den Alkoholgrenzen und Rechtsfolgen lesen Sie im Beitrag: https://www.verkehrscoaching.com/promillewerte-und-rechtsfolgen/
Jegliche Form von Drogen, sei es Cannabis, Kokain oder andere psychoaktive Substanzen, können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und stellen eine Gefahr für den Fahrzeuglenker selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Die Straßenverkehrsordnung verbietet daher den Konsum von Drogen vor oder während der Fahrt. Darüber hinaus sieht sie vor, dass bei Verdacht auf Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen werden kann, um die genaue Substanz und deren Konzentration im Blut festzustellen.
Fahrzeuglenker, die unter dem Einfluss von Suchtmitteln ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, müssen mit entsprechenden Konsequenzen (je nach Schwere des Deliktes mit einer Geldstrafe, Verkehrscoaching bzw. Nachschulung und/oder amtsärztliche und Verkehrspsychologische Untersuchung) rechnen. Nähere Details zu den Strafen im Falle von Suchtmittelmissbrauch am Steuer lesen Sie im Beitrag https://www.verkehrscoaching.com/drogen-am-steuer/.
Die Straßenverkehrsordnung in Österreich legt klare Richtlinien für den Umgang mit Drogen und Alkohol im Straßenverkehr fest. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Fahrer sollten sich stets bewusst sein, dass bereits geringe Mengen Alkohol oder der Konsum von Drogen die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Die konsequente Kontrolle der Einhaltung der Promillegrenzen trägt dazu bei, dass die Straßen in Österreich sicherer werden und Verkehrsunfälle aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten reduziert werden.
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