Die Schutzmaßnahme, welche heute aus der Verkehrssicherheit nicht mehr wegzudenken ist, war anfangs nicht unumstritten.
Um der hohen Zahl an Alkoholunfällen Einhalt zu gebieten, wurde vor 25 Jahren gegen erheblichen politischen Widerstand die 0,5-Promille-Grenze gesetzlich verankert. Eine Maßnahme gegen Alkohol am Steuer, die die Sicherheit im Straßenverkehr stärkte und zur Reduzierung der Unfallzahlen beitrug.
Betrunken Autofahren war bis Ende der 50er Jahre in Österreich eine Selbstverständlichkeit. Erst 1955 wurde Trunkenheit am Steuer ausdrücklich als Grund angeführt, die Lenkberechtigung zu entziehen. Eine hohe Zahl an Verkehrsunfällen unter dem Einfluss von Alkohol forderte schlussendlich Konsequenzen: Einige Jahre später wurde ein Blutalkoholkonzentrations-Limit von 0,8 Promille fixiert.
Die dennoch weiterhin hohe Zahl an Alkohol-Unfällen forderte ein weiteres Umdenken: Das Limit sollte auf 0,5 Promille gesenkt werden – eine von der Bevölkerung weitestgehend begrüßte und dennoch politisch lange nicht durchsetzbare Maßnahme. Erst beim dritten Anlauf im Jahr 1997 wurde die umstrittene Gesetzesnovelle im Nationalrat beschlossen.
Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol kann zu einer teuren Angelegenheit werden: Beträgt die gemessene BAK (Blutalkoholkonzentration) über 0,5 bis 0,79 Promille, droht eine Geldstrafe sowie ein Vermerk im Führerscheinregister. Ein Führerscheinentzug sowie ein behördlich angeordnetes Verkehrscoaching wird ab 0,8 bis 1,19 Promille fällig.
Werden über 1,2 Promille gemessen, muss zusätzlich zur Geldstrafe und dem Führerscheinentzug eine Nachschulung absolviert werden – eine verpflichtende Maßnahme, um die Lenkberechtigung zurückzuerhalten. Bei 1,6 Promille oder darüber wird eine kostspielige Verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet, die eruieren soll, ob das notwendige Verantwortungsbewusstsein und die Leistungsfähigkeit beim Lenker gegeben sind.
Übermäßiger Alkoholkonsum beeinflusst die Fahrkompetenz erheblich und lässt den Lenker eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst werden. Wer in dieser Situation seinen Schlüssel liegen lässt, geht auf Nummer sicher. Das KFV wünscht eine sichere Fahrt!
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