Wie Sie mit einer vorausschauenden Fahrweise und angepasster Geschwindigkeit Kinder im Straßenverkehr unterstützen können.
Für viele Kinder ist die Teilnahme am Straßenverkehr eine Herausforderung. Da sich ihre Verkehrskompetenzen noch in Entwicklung befinden, neigen sie dazu, sich leicht ablenken zu lassen, können Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge schlecht einschätzen oder verstehen Verkehrszeichen noch nicht. Über 300 Schüler verunfallen jedes Jahr auf dem Schulweg, mitunter leider auch tödlich.
Für den Fahrzeuglenker kann ein Verkehrsunfall mit einem Kind neben den rechtlichen Konsequenzen auch lebenslange schwere psychologische Folgen haben.
Mit einer vorausschauenden und aufmerksamen Fahrweise, aber auch der Beachtung aller Geschwindigkeitsbegrenzungen kann die Sicherheit von Schülern erheblich erhöht werden. Da Kinder noch kleiner sind, können sie hinter Hindernissen wie parkenden Autos oft schwer oder zu spät erkannt werden. Fahren Sie also vorausschauend und bremsbereit, vor allem im Schulbereich. Beachten Sie auch den Ein- und Ausstiegsbereich der Bushaltestelle und haltende Busse – hier neigen Kinder zu einem überraschenden Hervorpreschen und laufen Gefahr, herankommende Autos zu übersehen. An mit oranger Tafel gekennzeichneten Schulbussen darf nach der Straßenverkehrsordnung generell nicht vorbeigefahren werden. Ab 1. Oktober 2022 gilt auch bei sonstigen Bussen und Straßenbahnen an der Seite, die für das Ein- und Aussteigen bestimmt ist, ein Vorbeifahrverbot (bisher: Schrittgeschwindigkeit).
Das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung und eine bremsbereite Fahrweise dienen dazu, den Brems- und Anhalteweg so kurz wie möglich zu halten. Befindet sich der Lenker unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, verschlechtert dies seine Reaktionsfähigkeit erheblich. Das resultiert in einem verlängerten Bremsweg und kann im Ernstfall dazu führen, dass ein rechtzeitiges Anhalten vor auftretenden Passanten nicht mehr möglich ist.
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen vor Schulen und Kindergärten führen zu einem Führerscheinentzug, bei dem zwingend auch eine Nachschulung anzuordnen ist. Im Wiederholungsfall muss eine amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung absolviert werden.
Ein Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann erhebliche und auch lebenslange Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Blechschaden können versicherungsrechtliche Folgen entstehen. Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Unfallverursacher leiden oft ihr Leben lang unter schweren psychologischen Folgen.
Welche Konsequenzen der Unfall nach der Straßenverkehrsordnung hat, hängt von der Schwere der Alkoholisierung ab. Zusätzlich zum Führerscheinentzug muss ab 0,8 Promille ein Verkehrscoaching absolviert werden, ab 1,2 Promille eine Nachschulung. Werden mehr als 1,6 Promille gemessen, wurde das Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt oder handelt sich um einen Wiederholungstäter, wird eine verkehrspsychologische Untersuchung behördlich angeordnet.
Mit einer vorausschauenden und achtsamen Fahrweise und dem Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen können Sie aktiv zur Sicherheit von Schülern im Straßenverkehr beitragen. Danke für Ihre Hilfe!
Das könnte Sie auch interessieren: