Was Sie bei einer verkehrspsychologischen Untersuchung (VPU) zu erwarten haben erfahren Sie hier.
Die Untersuchung wird von der Behörde jedenfalls ab 1,6 Promille am Steuer, bei Verweigerung der Feststellung des Atemalkoholgehaltes und bei Fahren unter Drogeneinfluss angeordnet. Verweigert man bei einer polizeilichen Kontrolle den Alkoholtest, wird dies einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr gleichgesetzt und entsprechend gestraft. Im Wiederholungsfall kann auch das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit oder das Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit zur Anordnung einer Untersuchung führen.
Die circa drei bis vier Stunden dauernde verkehrspsychologische Untersuchung besteht aus zwei Teilen.
Bei der Absolvierung des Praxisteils werden Reaktionsvermögen, Beobachtungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit sowie Persönlichkeitsmerkmale, die für das Verhalten im Straßenverkehr wichtig sind, überprüft. Dies erfolgt in entspannter Atmosphäre durch ein zertifiziertes Testgerät. Der Ablauf wird von unserem Fachpersonal vor Beginn genau erklärt, sie müssen sich nicht vorbereiten, Computerkenntnisse sind nicht erforderlich. Wir geben Ihnen die Zeit, die Sie benötigen, um sich auf die Testung einzustellen und zu üben.
Im Vier-Augen-Gespräch mit einem Verkehrspsychologen werden der Untersuchungsanlass, bisherige Erfahrungen im Straßenverkehr und mögliche Probleme, die in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, besprochen. Dieses Gespräch ist absolut vertraulich, die Behörde hat nur bei angeordneten Untersuchungen das Recht auf Einsicht in Ihre Daten und Testergebnisse.
führerscheinweg.at bietet verkehrspsychologische Untersuchungen an rund 100 Standorten in ganz Österreich – sicher auch in Ihrer Nähe.
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren und optimal für die Untersuchung vorbereitet zu sein, empfehlen wir folgende Vorkehrungen.
Kommen Sie ausgeschlafen und ausgeruht zur Untersuchung und trinken Sie am Abend davor keinen Alkohol. Bitte nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikamente, darüber hinaus genommene Mittel (zB. Beruhigungsmittel) könnten Ihre körperliche Verfassung beeinträchtigen. Als Brillenträger sind Sie angehalten Ihre Brille mitzunehmen.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihren Lichtbildausweis, möglichst alle Bescheide der Behörde und den Zahlungsbeleg für die Untersuchungsgebühr oder die Untersuchungsgebühr in bar mit. Bei einer kurzfristigen Verhinderung kann ohne Stornogebühr ein neuer Termin vereinbart werden, bitte geben Sie nur Bescheid.
Wir bieten Ihnen ein angenehmes, professionelles und streng vertrauliches Untersuchungsangebot an knapp einhundert Standorten in ganz Österreich. Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt.
Nutzen Sie für Ihre Anmeldung doch einfach unsere Online-Plattform oder rufen Sie unser freundliches Servicecenter unter 05 77 0 77-7 an. Gute Fahrt!
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