Warum das Verkehrscoaching ein Gruppenkurs ist und welche Vorteile Sie daraus ziehen, lesen Sie hier.
In Österreich ist klar gesetzlich geregelt, wann ein Verkehrscoaching zu absolvieren ist. Wer erstmalig bei einem Alkoholdelikt im Bereich von 0,8 bis 1,19 Promille erwischt wird, dem ist der Führerschein zu entziehen und der Besuch eines Verkehrscoachings anzuordnen. Dies kann auch für Personen gelten, die erstmalig unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenken. Doch wo ist das Verkehrscoaching gesetzlich geregelt und warum findet es in der Gruppe statt?
Für die rechtliche Ausgestaltung des Verkehrscoachings finden sich zwei gesetzliche Grundlagen: das Führerscheingesetz (FSG) einerseits und die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) andererseits. Im FSG steht, bei Begehung welcher Strafe ein Verkehrscoaching zu absolvieren ist. Die FSG-DV definiert Inhalt und Umfang beziehungsweise Ablauf und Durchführung des Verkehrscoachings. Demnach ist ein Verkehrscoaching in Gruppen von mindestens vier und höchstens zwölf Personen im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung abzuhalten. Ziel ist es, dass den Teilnehmern die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden. Durch diese Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten soll eine künftige Verhaltensänderung bewirkt werden.
Das Verkehrscoaching ist in zwei Teilen organisiert. Der erste Teil wird von Ärzten oder Notfallsanitätern des Roten Kreuzes abgehalten. In diesem Teil werden die Unfallfolgen von Fahren unter Alkoholeinfluss thematisiert und die Auswirkungen von Alkohol auf den Körper diskutiert. Der zweite Teil wird von einem Psychologen geleitet und zielt auf eine nachhaltige Verhaltensänderung ab, indem gemeinsam über das eigene Handeln reflektiert wird. Das Verkehrscoaching lebt demnach vom Austausch und der Diskussion aller Teilnehmer untereinander, um so möglichst nachhaltige Verhaltensänderungen für alle erzielen zu können. Durch den Austausch von Erfahrungen und Erlebnissen beziehungsweise durch die gegenseitige Bestärkung und das Diskutieren von geeigneten Handlungsmustern in der Gruppe profitieren die Teilnehmer bestmöglich von ihrer Teilnahme am Verkehrscoaching.
Die FSG-DV sieht die Absolvierung eines Verkehrscoachings als Einzelkurs nur in begründeten Einzelfällen vor. Beispiele dafür sind Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten, wie sie etwa bei Hörgeschädigten vorkommen. Weiters können auch individuelle Belastungen – darunter fallen unter anderem Sonderregelungen für Personen des öffentlichen Interesses – als Begründung für den Einzelfall in Frage kommen. Die Entscheidung, ob ein Verkehrscoaching als Einzelkurs absolviert werden kann, wird jedoch von Fall zu Fall individuell getroffen. Wird ein Verkehrscoaching als Einzelkurs durchgeführt, verkürzt sich die Dauer von vier auf zwei Unterrichtseinheiten, wobei diese (wie auch beim Gruppenkurs) in zwei Teilen organisiert sein müssen.
Wenn Sie Informationen zu einem Verkehrscoaching benötigen, erreichen Sie uns telefonisch unter 0664 304 04 03 oder per Mail unter fragen@verkehrscoaching.com. Das Team unseres Servicecenters ist jederzeit gerne für Sie da! Hier finden Sie noch die Standorte für das Verkehrscoaching in Österreich.
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