Welche Gründe für eine Verkehrsuntauglichkeit gibt es und welche Strafen drohen, wenn man trotzdem fährt?
Ob nach dem Konsum von Alkohol, unter dem Einfluss von Schmerzmitteln, ein wenig kränklich, oder einfach etwas übermüdet: Jeder von uns ist schon einmal hinter dem Lenkrad gesessen, ohne sich wirklich fit dafür zu fühlen. Ein Blick in die Nachrichten zeigt, wie gefährlich das sein kann. Beinahe täglich lesen wir von Unfällen, die von Alko- oder Drogenlenkern oder aufgrund von Sekundenschlaf verursacht wurden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Gründe für eine Verkehrsuntauglichkeit, die damit einhergehenden Risiken und die drohenden Strafen, wenn man sich trotzdem hinters Steuer setzt.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgeschrieben, in welchem Zustand man berechtigt ist, ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen. Demnach „darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.“ Übersetzt: Nur wer körperlich und/oder geistig fit genug ist (und selbstverständlich auch über die entsprechende Lenkberechtigung verfügt), darf sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen. Welche Gründe für eine Verkehrsuntauglichkeit kann es nun geben?
Obwohl das Gesetz bei betrunkenen Fahrzeuglenkern kein Pardon kennt, wird das Fahren unter Alkoholeinfluss von vielen noch immer als Kavaliersdelikt gesehen. Doch schon eine geringe Alkoholisierung hat massive Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit. Neben einer verlängerten Reaktionszeit wird auch das Sichtfeld immer weiter eingeschränkt (sog. Tunnelblick). Außerdem ist eine erhöhte Risikobereitschaft die Folge. So steigt das Unfallrisiko beim gesetzlich erlaubten Limit von 0,5 Promille bereits um das Doppelte. Wer mit 0,8 Promille unterwegs ist, hat ein fünfmal, bei 1,2 Promille sogar ein zwölfmal so hohes Risiko, in einen Unfall verwickelt zu sein. Zwischen 0,8 Promille und 0,19 Promille droht zudem auch die Absolvierung eines Verkehrscoachings, wenn man von der Polizei betrunken hinterm Steuer erwischt wird. Darum empfiehlt es sich, vor dem Lenken eines Fahrzeugs gänzlich auf den Konsum von Alkohol zu verzichten. Details zu Promillewerten und ihren Rechtsfolgen bzw. mehr Informationen zu den körperlichen Folgen von Alkoholkonsum lesen Sie in den entsprechenden Newsbeiträgen.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist nach wie vor die häufigste Art der Beeinträchtigung bei Autofahrern, doch auch die Anzeigen wegen Drogendelikten nehmen immer mehr zu. Allein im vergangenen Jahr waren österreichweit über 4.300 Drogenanzeigen zu verzeichnen. Wie beim Alkohol beeinträchtigt auch der Konsum von Drogen die Reaktionsfähigkeit. Außerdem kann es zu Sinneseintrübungen kommen. Das gilt auch für Fahrer, die unter dem Einfluss legaler Medikamente ein Fahrzeug lenken. Rund ein Drittel der in Österreich zugelassenen Medikamente hat Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit. Daher sollten unbedingt immer die Angaben in der Packungsbeilage berücksichtigt oder die Verkehrstauglichkeit mit einem Arzt besprochen werden. Zu den rechtlichen Folgen lesen Sie mehr in den Newsbeiträgen Verkehrscoaching bei Drogen am Steuer und Medikamente am Steuer: Eine häufig unterschätzte Gefahr.
Eine häufig unterschätzte aber nicht weniger heikle Form der Verkehrsbeeinträchtigung ist Müdigkeit. Diese Verkehrsuntauglichkeit tritt vor allem nachts und in den frühen Morgenstunden beziehungsweise bei langen Fahrten ohne Pause auf. So sind jährlich durchschnittlich um die 450 Verkehrsunfälle auf Österreichs Straßen auf Übermüdung zurückzuführen. Auch wenn es kein eigenes Gesetz gegen Müdigkeit am Steuer gibt, so ist sie doch ein typischer Fall eines körperlichen oder geistigen Mangels, wonach die StVO das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Wird dagegen verstoßen, kann die Polizei den Führerschein vorläufig abnehmen und eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro verhängen. Wenn es durch Müdigkeit zu einem Unfall kommt, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Wer sein Fahrzeug trotz fehlender Verkehrstauglichkeit in Betrieb nimmt, riskiert neben der Verwicklung in einen Verkehrsunfall auch empfindliche Strafen. Abgesehen von zu entrichtenden Strafzahlungen und dem Entzug des Führerscheins kann bei betrunkenen Lenkern abhängig von der Schwere der Alkoholisierung auch ein Verkehrscoaching oder eine Nachschulung angeordnet werden. Selbes gilt auch für Fahrer, die durch Drogen oder Medikamente beeinträchtigt sind. Ab einem Wert von 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkoholtests wird außerdem eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet. Prinzipiell gilt: Je schwerer die Beeinträchtigung, desto höher die Strafe.
Unser Appell: Setzen Sie sich nur hinters Steuer, wenn Sie fahrtüchtig sind! Lassen Sie sich nach dem Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol oder Drogen abholen und bitten Sie im Falle einer Krankheit Familie oder Freunde um Hilfe. Sollten Sie während der Fahrt Anzeichen von Müdigkeit verspüren, machen Sie jedenfalls eine Pause. Die Devise im Straßenverkehr lautet immer: Lieber zu spät ankommen als gar nicht.
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