14 Jul

Milligramm pro Liter in Promille umrechnen: Wie funktioniert das?

Informationen zur Umrechnung des Atemalkoholgehaltes (Milligramm/Liter) in den Blutalkoholgehalt (Promille).

Autoschlüssel neben Gläsern mit Alkohol
© KFV

Alkohol am Steuer zählt neben Unachtsamkeit bzw. Ablenkung und überhöhter Geschwindigkeit zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Um Alkoholunfällen vorzubeugen, führt die Polizei daher regelmäßig Kontrollen durch. Mithilfe eines Alkoholvortestgeräts wird durch kräftiges Blasen in das Gerät der Atemalkoholgehalt in Milligramm pro Liter gemessen. Doch handelt es sich bei diesem Wert auch gleichzeitig um die Promille, die für die Bemessung des Strafrahmens ausschlaggebend sind? Und wie lassen sich mg/l in Promille umrechnen? Wir klären auf.

Milligramm pro Liter oder Promille – worin liegt der Unterschied?

Wissenschaftlich gesehen hängen Milligramm/Liter und Promille zwar zusammen, tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Angaben. Die Promilleangabe bezieht sich nämlich auf den Alkoholgehalt im Blut, Milligramm pro Liter auf den Alkoholgehalt der Atemluft – eine näherungsweise Umrechnung kann aber gemacht werden. Mit beiden Werten lässt sich der Grad der Alkoholisierung feststellen, da nicht nur der Großteil des konsumierten Alkohols im Blut des Menschen gelöst wird, sondern ein Teil auch in der Lunge verdunstet und somit gleichzeitig ausgeatmet wird.

Milligramm pro Liter (mg/l) in Promille (‰) umrechnen

Eine direkte Umrechnung des Alkohols der Atemluft in Blutalkohol – also von Milligramm/Liter in Promille – und umgekehrt ist eigentlich nicht möglich, jedoch bietet jeder der beiden Werte die Möglichkeit, den anderen sehr genau zu schätzen. In Österreich hat man sich daher zur Umrechnung des Alkohols in der Atemluft in den Blutalkoholgehalt gesetzlich auf die folgende Formel geeinigt, die der Realität sehr nahekommt:

Atemalkoholgehalt in Milligramm/Liter x 2 = Blutalkoholgehalt in Promille

Beispiel: 0,2 mg/l entspricht 0,4 ‰ (Umrechnung: 0,2 mg/l x 2 = 0,4 ‰)

Beispiel: 0,5 mg/l entspricht 1,0 ‰ (Umrechnung: 0,5 mg/l x 2 = 1,0 ‰)

Strafen als Konsequenz von Alkohol am Steuer

Grundlegend gilt, dass beim Überschreiten der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille (bzw. 0,1 Promille bei Probeführerscheinbesitzern), von der zuständigen Behörde ein Bescheid über die Strafe sowie die zu absolvierenden Maßnahmen, wie Verkehrscoaching, Nachschulung oder sogar verkehrspsychologische Untersuchung, zugestellt wird. Im Bescheid wird jedoch häufig der Atemalkoholgehalt – also Milligramm/Liter – angegeben, weshalb es sich lohnt, die Umrechnungsformel zu kennen. Denn um auf den Promillewert bzw. auf den Blutalkoholgehalt zu kommen, muss der Atemalkoholgehalt einfach mal zwei gerechnet werden.

Keine Strafen dank Verzicht auf Alkohol am Steuer

Bereits geringe Mengen an Alkohol führen zu einer Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit und der Reaktionsgeschwindigkeit im Straßenverkehr und mindern somit die Fahrtüchtigkeit. Die Unfallgefahr erhöht sich hingegen erheblich. Die Folgen von Alkoholkonsum am Steuer sind nicht zu unterschätzen, weshalb vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs grundsätzlich auf den Konsum von Alkohol verzichtet werden sollte!

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